Städtebauförderung – Regierungsparteien sprechen sich für Mittelerhöhung aus

geld wachstum

„Die Städtebauförderung soll in den kommenden Jahren gestärkt und erhöht werden.“ Das fordern die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in einem Beschlussantrag an den Deutschen Bundestag (BT-Drs. 20/6711).

Unter dem Titel: „Für starke Quartiere, ein attraktives Lebensumfeld und ein gutes Leben in der Nachbarschaft“ wurde über den Antrag am 12. Mai im Bundestag in erster Lesung beraten. Hervorgehoben wird insbesondere der ganzheitliche, quartiersbezogene Ansatz der Städtebauförderung.

Laut Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, die im Haushalt für 2023 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 790 Mio. Euro für die Städtebauförderung in den kommenden Jahren perspektivisch zu erhöhen. Damit sollen die städtebaulichen Bedarfe abgebildet werden und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel geschehen. Auch sprechen sich die Fraktionen dafür aus, dass Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern weiter mehrjährig abgeschlossen werden, um einen flexibleren und längerfristigen Umgang mit den Fördermaßnahmen und -projekten zu ermöglichen. Zugleich gelte es Potenziale der Digitalisierung in der Abwicklung der Förderbescheide wirksam werden zu lassen und die Städtebauförderung als Instrument einer sozial ausgewogenen, klimafreundlichen und -angepassten Stadtentwicklungspolitik weiterzuentwickeln.

Anmerkung:

Der Antrag der Koalitionsparteien ist ein erster Schritt hin zum Versprechen des Koalitionsvertrages, die Städtebauförderung weiter zu erhöhen. Während die Verwaltungsvereinbarung Bund-Länder zur SBF 2023 erstmalig zweijährig abgeschlossen wurde, steht zugleich die Mittelausstattung sowie der Umgang mit Ausgabenresten weiterhin auf dem Prüfstand. Das grundsätzliche Bekenntnis zum Wert der Städtebauförderung für eine ganzheitliche Stadtentwicklung und zur Fortführung auf hohem finanziellen Niveau ist indes sehr zu begrüßen.

Zugleich bedarf es weitere Verbesserungen im Rahmen der Städtebauförderung. Dies wird in einem aktuellen Evaluierungsprozess mit Bund, Ländern und Kommunen beraten, um die Antrags-, Bewilligungs- und Nachweisverfahren der Länder zu flexibilisieren und zu deutlich zu vereinfachen. Insofern gilt es abzuwarten, inwiefern die Städtebauförderung in den kommenden Jahren nicht nur auskömmlicher, sondern auch effizienter ausgestaltet werden wird.

Weitere Informationen finden sich unter: https://dserver.bundestag.de/btd/20/067/2006711.pdf.

23.06.2023